Ab dem kommenden Jahr wird es in der Schweiz eine obligatorische Versicherung für Tandem- bzw. Biplace-Piloten geben. Die neue Regelung betrifft nicht nur professionell, sondern auch rein privat fliegende Tandempiloten, wobei jeweils unterschiedliche Prämienmodelle gelten. Zugleich werden die Haftungssummen der Versicherung deutlich erhöht. Versicherungsnehmer ist immer der Pilot, nicht der Halter eines Doppelsitzers. Über weitere Hintergründe und Details informiert der Schweizerische Hängegleiter Verband (SHV) in einem pdf-Dokument.