Vor dem Start des PWC Superfinales in Mexiko gibt es noch immer Zweifel, inwieweit die Serienschirme des Gin Boomerang 10 tatsächlich CCC-konform sind.

Die Frage, ob der Boomerang 10 sich auch in der Serie
CCC-konform verhält, ist noch nicht abschließend
beantwortet. // Foto: Camille Pouvell, bearbeitet
Im vergangenen August beim PWC-Wettbewerb im Schweizer Disentis war der Gin Boomerang 10 mit einer erkennbar höheren Top-Speed als andere Schirmmodelle aufgefallen. Damals wurde hinter den Kulissen darüber geargwöhnt. Es kamen Gerüchte auf, dass der Boomerang 10 in der aktuellen Serienform ein im Rahmen der CCC-Zulassung zu fliegendes Manöver nicht bestehen würde (lu-glidz berichtete). Ozone-Testpiloten hatten das Manöver, bei dem der voll beschleunigte Flügel um 25 Prozent angebremst wird, mit einem geliehenen Boomerang 10 nachgeflogen und dabei Klapper kassiert. Normgerecht hätte der Flügel stabil bleiben müssen. (Dieses Testmanöver wurde gezielt in die CCC-Norm aufgenommen, um allzu schnelle Trimmungen bei den Schirmen zu verhindern).

Eine offizielle Beschwerde wurde von Ozone nicht eingereicht. Dafür fehlte auch die rechtliche Handhabe. Nach den PWC-Regeln sind zwar Vermessungen der Leinen- und Flügellängen der Wettbewerbsschirme vorgesehen. Aber es gibt keine Vorgaben dafür, unter welchen Umständen Nachtests der Flugeigenschaften gefordert werden können und wer diese durchzuführen hätte.

Ozone hatte gehofft, mit dem inoffiziellen Hinweis auf die Problematik dennoch einen Nachtest von Seriengeräten des Boomerang 10 durch eine Zertifizierungsstelle zu erreichen. Die CCC-Zulassung des Boomerang 10 stammt vom DHV. Der reagierte auch auf die Kritik, indem er seine Testpiloten das gefragte Manöver noch einmal nachfliegen und per Video dokumentieren ließ - erfolgreich. Dafür wurden allerdings nur die schon bei der Zulassung geflogenen Testschirme verwendet. Eine getrennte Überprüfung von Serienschirmen fand nicht statt.

"Für die Überprüfung der Seriengeräte, die im Wettkampf verwendet werden, ist die FAI beziehungsweise der Wettbewerbsveranstalter zuständig", sagt DHV-Teststellenleiter Hannes Weininger. Die PWC-Führung wiederum beruft sich darauf, dass ein Schirm als konform gilt, wenn er eine offizielle CCC-Zulassung besitzt und die vermessenen Schirme den hinterlegten Maßen entsprechen.

Die Diskussion ist damit im rechtlichen Niemandsland festgefahren. Ob sie letztendlich im Sande verläuft, könnte auch von den nächsten namhaften Wettbewerben abhängen. Am kommenden Dienstag startet in Valle de Bravo in Mexiko das PWC Superfinale 2015. Neue Schirmmodelle - wie früher bei den Superfinals üblich - werden dort nicht an den Start gehen. Ozone setzt weiterhin auf den bewährten Enzo 2. Der sei noch immer konkurrenzfähig, sagt Ozone-Chef Mike Cavanagh. "Wir hoffen nur, dass es keine wettbewerbsentscheidenden Speed Sections geben wird."

Sollten die Boom-10-Piloten ihre Geschwindigkeitsvorteile in Mexiko voll ausspielen können, könnte das freilich die Debatte neu befeuern. Es ist nicht auszuschließen, dass die PWC-Führung versuchen wird, sich das vom Leibe zu halten. Die Task-Setter könnten angehalten werden, Racing-Kurse zu wählen, die eher auf Taktik als auf maximale Geschwindigkeit zielen.