Die neue Luftraumstruktur in Andalusien ermöglicht ungehindertes Gleitschirmfliegen in Algodonales. Doch schon wenige Kilometer entfernt ist der Luftraum gedeckelt.

Die neue Luftraumstruktur von Andalusien. // Quelle: Enaire.es
Die offizielle Sperrung des Fluggebietes Valle de Abdalajís in der CTR des Flughafens Málaga hat zu einiger Verunsicherung in der spanischen Gleitschirmfliegerszene, aber auch bei ausländischen Gastfliegern geführt (s. Südspanischer Luftraumfrust 1-4): Wo darf in Andalusien noch legal geflogen werden?

Gefördert wurde diese Unsicherheit durch zusätzliche Diskussionen darüber, inwieweit das Gleitschirmfliegen überhaupt in Spanien legal sei. Denn den Gesetzen nach gelten Gleitschirme in Spanien offiziell als Ultraleichtfluggeräte, und die dürften eigentlich nur bis 1000 Fuß (~330m) über Grund aufsteigen, wenn sie nicht von den Behörden eine allgemeine Sondergenehmigung bekommen.

In der Praxis sieht es tatsächlich etwas anders aus. Zwar gibt es kein spezifisches spanisches Gesetz, dass für Gleitschirme eine explizite Ausnahme von den Vorgaben für Ultraleichtfluggeräte aufführt. Doch es gibt eine Reihe weiterer rechtlicher Regelungen jüngeren Datums, in denen Gleitschirme auf eine Stufe gestellt werden mit Drachen und Segelflugzeugen, für die es solche Ausnahmen gibt. Daraus leiten Rechtsexperten wiederum ab, dass analog auch Gleitschirmpiloten in Spanien durchaus höher fliegen dürfen - soweit es die lokalen Luftraumstrukturen erlauben.

Wie sieht es nun in Andalusien damit aus? Seit dem 15. September gilt dort eine neue Luftraumstruktur, bei der die CTR des Flughafens Málaga deutlich verkleinert wurde. Aktuelle Karten der Lufträume in Spanien findet man auf den Seiten des Spanischen AIS. Dort wiederum kann man als pdf auch eine Luftraumkarte für Andalusien herunterladen (s. ENR 6.12, Sevilla TMA).

Der größte Teil Andalusiens ist demnach als TMA Sevilla ausgewiesen. Im Norden und Osten ist diese TMA als Luftraum D definiert, der 1000 Fuß über Grund beginnt. Dort darf also mit dem Gleitschirm legal tatsächlich nicht höher als rund 300 Meter über Grund geflogen werden. Der Süden und Nordosten der TMA ist wiederum Luftraum E, der ebenso bei 1000 Fuß AGL beginnt und bis Flugfläche 145 reicht. Dort darf mit dem Gleitschirm bis in eine Höhe von etwa 4400 Metern geflogen werden.

Der auch bei Flugreisenden aus dem Ausland beliebte Fliegerspot Algodonales liegt im Bereich des Luftraums E. Wer in der Sierra de Lijar startet, darf also ungehindert bis 4400 Meter MSL aufdrehen. Doch wer diese Höhe in Strecke umsetzen wollte, wird dies zumindest nach Norden oder Osten nur eingeschränkt tun können. Schon circa 10 km (nördlich) bzw. 20 km (östlich) beginnt jeweils der Luftraum D ab 300m über Grund. Für weitere Streckenflüge ab Algodonales stehen somit im Grunde nur die Flugrouten nach Süden und Südwesten offen.

Andere beliebte Startplätze der Region wie Montellano, Cañete la Real und Teba liegen ihrerseits jeweils unter dem Deckel des Luftraumes D. Dort kann also an den Hängen gesoart werden, ein thermisches Aufdrehen über 300m AGL wäre dort allerdings nicht legal. (Montellano könnte hier eine Ausnahme darstellen. Der Startplatz liegt ganz am Rand des Luftraumdeckels. Vom Nordwind versetzt, sollte man in einer Thermik direkt in den Bereich des "freien" Luftraumes E gelangen können).

Das Fluggebiet Valle de Abdalajís wiederum bleibt gesperrt, weil es innerhalb der CTR von Málaga liegt.

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